






Brandschutztore werden europäisch nach DIN EN 16034 (in Verbindung mit der Produktnorm DIN EN 13241) hergestellt und nach DIN EN 13501-2 klassifiziert. Die Kennung „EI“ plus Minutenzahl ersetzt die früheren deutschen Bezeichnungen T30, T60 und T90 nach DIN 4102.
| Europäische Klasse | Frühere Bezeichnung (DIN 4102) | Feuerwiderstand | Typischer Einsatz | Bei Hild-Moser als |
|---|---|---|---|---|
| EI2 30 | T30 (feuerhemmend) | 30 Minuten | Abschluss von Räumen mit erhöhter Brandlast, Werkstätten, Nebenräume | Schiebetor, Sektionaltor, Rolltor |
| EI2 60 | T60 (hochfeuerhemmend) | 60 Minuten | Trennwände zwischen Nutzungseinheiten, Lagerbereiche | Schiebetor, Rolltor, Hubtor |
| EI2 90 | T90 (feuerbeständig) | 90 Minuten | Brandwände zwischen Brandabschnitten, Industriebau nach IndBauRL | Schiebetor, Rolltor, Hubtor |
| EI2 120 | T120 | 120 Minuten | Sonderbauten, hohe Brandlasten, Anforderungen aus Brandschutzkonzept | Schiebetor, Hubtor (projektbezogen) |
| + Sa / S200 | RS (Rauchschutz) | Rauchdichtheit bei 20 °C / 200 °C | Flucht- und Rettungswege, Kombination Feuer- und Rauchschutz | Zusatzausstattung mit Dichtungssystem |
Damit ein Brandschutztor im Alltag offen stehen darf, braucht es eine bauaufsichtlich zugelassene Feststellanlage (DIBt) mit Rauchmeldern, Haftmagnet und Auslösevorrichtung. Im Brandfall schließt das Tor selbsttätig – über Schließgewicht, Federschließer oder Antrieb mit Notstromversorgung.
Feststellanlagen sind monatlich vom Betreiber auf Funktion zu prüfen und mindestens jährlich von einer Fachkraft zu warten (Abnahme- und Wartungsprotokoll). Das kraftbetätigte Tor selbst unterliegt zusätzlich der jährlichen Prüfung nach ASR A1.7. Hild-Moser übernimmt beides in einem Wartungstermin.
Brandschutztore in Sondergrößen, mit Schlupftür, Nischenklappen für Förder- und Versorgungstechnik, Verglasung (Brandschutzglas), Schlupftür mit Panikfunktion und Anbindung an die Brandmeldeanlage – abgestimmt auf das Brandschutzkonzept und die Landesbauordnung.
T30 ist die frühere nationale Bezeichnung nach DIN 4102 für ein feuerhemmendes Tor mit 30 Minuten Feuerwiderstand. EI2 30 ist die europäische Klassifizierung nach DIN EN 13501-2 und beschreibt dieselbe Schutzdauer, definiert aber Raumabschluss (E) und Wärmedämmung (I) getrennt. Seit der Bauproduktenverordnung werden Tore nach DIN EN 16034 mit CE-Kennzeichnung und EI-Klasse geliefert.
Nur mit einer bauaufsichtlich zugelassenen Feststellanlage. Sie hält das Tor im Betrieb offen und schließt es bei Rauchdetektion automatisch. Ohne Feststellanlage muss ein Brandschutztor selbstschließend sein und darf nicht blockiert, verkeilt oder festgebunden werden – das ist ein häufiger Mangel bei Brandschauen.
Die Feststellanlage ist monatlich durch den Betreiber zu kontrollieren und jährlich durch eine Fachkraft zu warten. Das kraftbetätigte Tor ist nach ASR A1.7 und BetrSichV mindestens jährlich durch eine befähigte Person zu prüfen. Ergebnisse werden im Prüfbuch dokumentiert und bei Brandschauen vorgelegt.
Hild-Moser fertigt Brandschutz-Schiebetore (die häufigste Bauart für große Öffnungen), Brandschutz-Sektionaltore, Brandschutz-Rolltore und Brandschutz-Hubtore. Die Wahl richtet sich nach Platzverhältnissen, Öffnungsgröße und Nutzungshäufigkeit.